1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte des Eigentümers, Besitzers oder Verwalters zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen (auch mündlich), sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Die Inanspruchnahme bzw. Duldung unserer Dienstleistung hat den Abschluß eines Maklervertrages zur Folge, für den nachfolgende Bedingungen gelten. Zuwiderhandlungen machen schadenersatzpflichtig.
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unter Angabe seiner Quelle unverzüglich (binnen 5 Werkstagen) mitzuteilen. Unterbleibt ein Hinweis auf eine bestehende Vorkenntnis, so kann sich der Auftraggeber hierauf später nicht mehr berufen.
3. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Werden die von uns erteilten Angebote und Informationen unbefugt an Dritte weitergegeben, so dass diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen, so schuldet der Auftraggeber der CityImmo.TV die volle Provision gemäß den unten genannten Provisionssätzen.
4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch eine Mitursächlichkeit. NachObjektbesichtigung und zu Stande gekommenem Vertragsabschluß durch die CityImmo.TV, wird die Provision fällig. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird. Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem von CityImmo.TV vermittelten Geschäft haben. Ein Ersatzgeschäft oder Folgegeschäft liegt beispielsweise vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit vom Vermieter/Verkäufer andere Gelegenheiten erfährt, oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Nachfolger des Vermieters/Verkäufers kontrahiert, oder anstatt zu kaufen mietet, oder kauft anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt nur vor, wenn die in der Folge wahrgenommene Gelegenheit von uns von Anfang an nachgewiesen oder vermittelt wurde und das Geschäft in nicht allzu ferner Zeit zustande kommt. Die Provision berechnet sich nach den aufgeführten Provisionssätzen, wobei die Provision dann nur für das Folgegeschäft anfällt.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind an Maklercourtage zu zahlen.
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkt Verhandlungen mit dem Vertragspartner aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben fernen den Anspruch auf Erteilung einer Kopie des abgeschlossenen Vertrages und aller sich darauf beziehender Nebenabreden.
7. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfalle von Ihnen zu zahlen.
a) Kauf
Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Teileigentum, errechnet sich die Provision von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen in Höhe von 3%, zu zahlen vom Käufer.
b) Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom Grundstückswert und dem Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude 3% vom Erbbaurechtserwerber.
c) Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei Übertragung von Gesellschaftsrechten berechnet von dem Vertragswert 3% vom Erwerber. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert.
d) An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen 1% vom Erwerber.
e) Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Flächen
Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 3 Nettomonatsmieten vom Mieter. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mehr 3,5 Nettomonatsmieten. Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit und von vorstehenden Provisionssätzen eine weitere Nettomonatsmiete vom Mieter.
f) Vermietung von Wohnungen
Bei Mietverträgen für Wohnungen werden 2 Nettomonatsmieten vom Vermieter fällig.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe.
8. Tätig werden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
9. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist München. Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland, so ist sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung zu Grunde zu legen.